Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass bei der Herstellung des gekennzeichneten Produkts spezifische gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden. Viele Produkte auf dem EU-Markt besitzen eine CE-Kennzeichnung. Das
CE Kennzeichen ist aber kein
Gütesiegel oder Qualitätszeichen. Es wird hierdurch lediglich vom Hersteller bestätigt, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine unabhängige Überprüfung wird jedoch durch ein CE Zeichen nicht bestätigt. Gekennzeichnet werden Produkte, die in der EU hergestellt worden sind. Für importierte Produkte ist es dem Nicht-EU-Hersteller erlaubt die
CE-Verfahren durchzuführen und seine Erzeugnisse mit den
CE Zeichen zu versehen. Die CE Kennzeichnung wird nur auf Produkte angebracht die nach dem 1. Januar 1993 gebaut worden

sind und für die eine EG-Konformitätserklärung erstellt wurde. Sie müssen gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt angebracht werden. Betroffene Produktgruppe für eine CE Kennzeichnung sind z.B. Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG), Spielzeug (2009/48/EG), Bauprodukte (89/106/EWG), uvm.. Im Gegensatz dazu sind folgende Produktgruppen von der CE Kennzeichnung auszuschließen: Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG), Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (96/48/EG), Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (2001/16/EG) Schiffsausrüstung (96/98/EG) sowie Konformitätszeichen – Ruderrad.
Sie finden eine Auswahl an
CE Zeichen sowie weiteren
Zulassungszeichen hier im Onlineshop.