Laserzeichen
Diese Laserzeichen kennzeichnen Arbeitsumgebungen, bei denen es zu Unfällen oder Verletzungen durch gefährliche Laserstrahlung kommen kann. Um eine maximale Sicherheit zu erreichen, müssen Lasereinrichtungen laut VDE 0837 und BGV B2 (VBG 93) durch genormte, langlebige Laser-Warnzeichen gekennzeichnet werden. Die Laser werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Geräteklassen nach EN 60825-1 eingeteilt, welche auf den Laserwarnzeichen kenntlich gemacht werden muss. Die Laserklassen sind: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4. Eine Klassifizierung nach der älteren DIN VDE 0837 darf für neue Laser nicht mehr vorgenommen werden. Laserzeichen sind der Gruppe der Sicherheitszeichen zuzuordnen und dienen der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
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