
In der BGV A8 ist das
Rettungszeichen definiert als ein Zeichen, welches den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet. Die Rettungszeichen gehören genau wie die
Warnzeichen, Brandschutzzeichen oder
Verbotszeichen zu den
Sicherheitszeichen und sind in den deutschen
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der
BGV A8 definiert und genormt. Das Rettungszeichen ist ein rechteckiges Schild mit einer Hintergrundfarbe in RAL 6032 leuchtgrün. Der Rand, sowie das Piktogramm sind weiß darzustellen. Bei Dunkelheit müssen die Rettungszeichen durch eine Lichtquelle beleuchtet werden. Falls

keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, müssen Rettungszeichen und Brandschutzzeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen, um auch bei Dunkelheit auf Fluchtwege, Rettungsweg oder Erste-Hilfe-Einrichtung hinzuweisen. Dies ist nach ASR a1.3 und BGV A8 geregelt. Für eine gute Fluchtwegkennzeichnung sind Rettungszeichen gut sichtbar und dauerhaft an den entsprechenden Stellen anzubringen. Eine gute Sichtbarkeit ist aber auch bei der Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtung wichtig, da im Notfall ein schnelles Handeln wichtig ist.
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