Das in Deutschland am 16. März 2005 in Kraft getretene
ElektroG (
Elektro- und Elektronikgerätegesetz) beruht auf der Grundlage der am Januar 2003 eingeführten EU-Richtlinie. Diese
WEEE-Richtlinie (
Waste Electrical and Electronic Equipment) regelt die Rücknahme und das Recycling von Elektronikprodukten. Die wichtigen zentralen Ziele sind die Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott und die Reduzierung von Abfallmengen durch Wiederverwendung. Das
WEEE Zeichen beinhaltet eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern. Produkte die nach dem

23. März 2006 in Verkehr gebracht worden sind, sind zusätzlich mit dem Datum der Herstellung und durch eine
Kennzeichnung mit einem Balken unter der durchgestrichene Abfalltonne zu versehen. Unter den WEEE-Richtlinien gehören z. B. folgende Produkte Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Kühl- und Klimageräte und Gasentladungslampen. Wenn gegen das ElektroG verstoßen wird, werden nicht nur Abmahnungen sondern auch Bußgelder bis zu 50.000 Euro bis hin zum Vertriebsverbot erteil. Alte Elektro- und Elektronikgeräte können ab dem 24. März 2006 kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben werden. In das Elektro-Gesetz fallen nicht nur die
WEEE Zeichen sondern auch das
RoHS Zeichen.
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