
Die Kennzeichnungen CE, VDE, GOST und GS sind den
Zulassungszeichen untergeordnet.
Durch das angebrachte
CE Zulassungszeichen wird die Einhaltung der EG-Richtlinien und der Sicherheitsanforderungen, die für das Produkt gelten, bestätigt. Das
CE Kennzeichen ist allerdings im Gegensatz zu den VDE- und GS Zeichen kein Prüfzeichen. Produkte, die nach dem 01.01.1993 gebaut oder wesentlich geändert wurden, müssen mit dem CE Zulassungszeichen versehen werden und dürfen ohne dieses nicht in Umlauf gebracht werden.
Das
VDE Kennzeichen wird vom VDE-PZI Institut (Prüf- und Zertifizierung Institut) vergeben. Der Hersteller darf seine Produkte erst kennzeichnen, wenn diese erfolgreich überprüft und ein Zertifikat ausgestellt wurde. Das
VDE Zeichen ist ein Prüfzeichen und dokumentiert die Normen Konformität und Sicherheit des elektrischen Artikels in Bezug auf seine ausgehenden Gefährdungen.
Das
GOST Kennzeichen muss auf alle Waren, die nach Russland exportiert werden, angebracht werden. Dieses
Zulassungszeichen kennzeichnet die russische Konformität des Produktes nach russischem Standard und deren Vorschriften. Es ist mit der ISO- und DIN Zertifizierung vergleichbar.
Ein weiteres Zulassungszeichen ist das
GS Kennzeichen. Es ist ausschließlich in Deutschland gültig

und bestätigt, den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zu entsprechen. Die GPSG werden z.B. in den Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaft, den DIN- und E-Normen konkretisiert. Die GS Kennzeichnung ist freiwillig und ist kein Qualitätszeichen, jedoch ist es für den Endverbraucher ein Signal, dass das Produkt von der GS Prüfstelle als sicher geprüft wurde. GS-Prüfstellen, z.B. VDE, LGA, TÜV und VPA, führen regelmäßig Kontrollmaßnahmen durch, z.B. Überwachung der Produktfertigung.
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